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Alle Rechte vorbehalten
| 3.1 | Informationsrechte des Betriebsrats /Unterrichtung durch den Arbeitgeber |
| 3.1.1 |
Unterrichtung des Betriebsrats im gesetzlichen Rahmen und darüber hinaus
Es gibt hierzu 33 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2004 |
| Unabhängig von der Unterrichtung durch den Arbeitgeber und der Beratung im Personalplanungsausschuss stellt der Arbeitgeber dem Betriebsrat regelmäßig den örtlichen Personallagebericht zur Verfügung, in dem mindestens enthalten ist: - Übersicht über die Altersstruktur nach Organisationseinheiten, - Übersicht über den aktuellen Personalbestand und -bedarf nach Organisationseinheiten, - Personalverwendungsdaten nach Organisationseinheiten, - Mitarbeiterlisten mit dienstlicher Anschrift je Organisationseinheit bei Bedarf, - Übersicht der aktuellen Auftragslage und Erfüllungsstand. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080220 /137 |
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