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Alle Rechte vorbehalten
| 3.1 | Informationsrechte des Betriebsrats /Unterrichtung durch den Arbeitgeber |
| 3.1.1 |
Unterrichtung des Betriebsrats im gesetzlichen Rahmen und darüber hinaus
Es gibt hierzu 33 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Wasserversorger 2000 |
| Darüber hinaus steht den Beschäftigtenvertretungen ein Informationsrecht beim Controlling-Prozess durch Bekanntgabe der Soll-lst-Abweichung über die perspektivische Planung für die zwei dem Planungsjahr folgenden Kalenderjahre zu. Die Informationen werden von dem für soziale und personelle Angelegenheiten zuständigen Vorstandsmitglied und dem zuständigen Geschäftsbereich Personalmanagement aufbereitet und hinsichtlich der sich daraus ergebenden Maßnahmen/Alternativen mit den Beschäftigtenvertretungen abgestimmt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010100 /25 |
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