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Alle Rechte vorbehalten
| 3.1 | Informationsrechte des Betriebsrats /Unterrichtung durch den Arbeitgeber |
| 3.1.1 |
Unterrichtung des Betriebsrats im gesetzlichen Rahmen und darüber hinaus
Es gibt hierzu 33 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2011 |
| Die Leitung Distribution [Ort] wird den Betriebsrat [Firma] mindestens einmal jährlich, jeweils im Monat Oktober über die Personalplanung und dabei insbesondere über den sich ergebenden gegenwärtigen und zukünftigen Personalbedarf in der Distribution für das Folgejahr informieren. Erfordert die Geschäftslage unterjährig ungeplante signifikante Änderungen des Personalbedarfs, ist der Betriebsrat [Firma] unverzüglich vor Umsetzung etwaiger Maßnahmen in geeigneter Weise zu informieren; die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sind einzuhalten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010900 /245 |
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