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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Strategische Personalplanung

3.1 Informationsrechte des Betriebsrats /Unterrichtung durch den Arbeitgeber
3.1.1 Unterrichtung des Betriebsrats im gesetzlichen Rahmen und darüber hinaus

Es gibt hierzu 33 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2014
Im Rahmen der betrieblichen Personalplanungsausschüsse wird durch die Arbeitgeberseite und den zuständigen Betriebsrat funktions- und tätigkeitsbezogen überprüft, ob die in dieser GBV formulierten Ziele der Personalplanung erreicht werden, Abweichungen sind zu begründen. Bei nur funktionsbezogener Personalplanung erfolgt die Überprüfung funktionsbezogen.

Das auf Unternehmensebene funktions- und tätigkeitsbezogen aggregierte Ergebnis dieser Überprüfung wird dem GBR durch die Arbeitgeberseite quartalsweise zur Verfügung gestellt. Das Ergebnis der Überprüfung enthält insbesondere folgende Angaben:
- Stand der Arbeitszeitkonten im Soll-/Ist-Vergleich,
- Entwicklung der insgesamt geleisteten Mehrleistungsstunden
inkl. der Anzahl der ins Langzeitkonto eingegangenen Mehrleistungsstunden,
- Übersicht über alle ausgefallenen geplanten Schichten im operativen Betriebsdienst,
- Stand der Urlaubsabwicklung im Soll-/Ist-Vergleich.

Die geplante Entwicklung des Gesamtpersonalbedarfs ist dem GBR unter Darlegung der beabsichtigten Einzelmaßnahmen und Zeitpunkte der jeweiligen Umsetzung einschließlich des Sachstands im Beteiligungsverfahren gemäß § 5 Abs. 4 ebenfalls viermal jährlich entsprechend den Regelungen [...] der GBV Strukturwandel der [Firma] als Information zur Kenntnis zu geben.
HBS-Datenbank-Nr: 010100 /43
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