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Alle Rechte vorbehalten
| 3.1 | Informationsrechte des Betriebsrats /Unterrichtung durch den Arbeitgeber |
| 3.1.1 |
Unterrichtung des Betriebsrats im gesetzlichen Rahmen und darüber hinaus
Es gibt hierzu 33 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2014 |
| Im Rahmen der betrieblichen Personalplanungsausschüsse wird durch die Arbeitgeberseite und den zuständigen Betriebsrat funktions- und tätigkeitsbezogen überprüft, ob die in dieser GBV formulierten Ziele der Personalplanung erreicht werden, Abweichungen sind zu begründen. Bei nur funktionsbezogener Personalplanung erfolgt die Überprüfung funktionsbezogen. Das auf Unternehmensebene funktions- und tätigkeitsbezogen aggregierte Ergebnis dieser Überprüfung wird dem GBR durch die Arbeitgeberseite quartalsweise zur Verfügung gestellt. Das Ergebnis der Überprüfung enthält insbesondere folgende Angaben: - Stand der Arbeitszeitkonten im Soll-/Ist-Vergleich, - Entwicklung der insgesamt geleisteten Mehrleistungsstunden inkl. der Anzahl der ins Langzeitkonto eingegangenen Mehrleistungsstunden, - Übersicht über alle ausgefallenen geplanten Schichten im operativen Betriebsdienst, - Stand der Urlaubsabwicklung im Soll-/Ist-Vergleich. Die geplante Entwicklung des Gesamtpersonalbedarfs ist dem GBR unter Darlegung der beabsichtigten Einzelmaßnahmen und Zeitpunkte der jeweiligen Umsetzung einschließlich des Sachstands im Beteiligungsverfahren gemäß § 5 Abs. 4 ebenfalls viermal jährlich entsprechend den Regelungen [...] der GBV Strukturwandel der [Firma] als Information zur Kenntnis zu geben. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010100 /43 |
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