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Alle Rechte vorbehalten
| 3.1 | Informationsrechte des Betriebsrats /Unterrichtung durch den Arbeitgeber |
| 3.1.1 |
Unterrichtung des Betriebsrats im gesetzlichen Rahmen und darüber hinaus
Es gibt hierzu 33 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2001 |
| Rechte des Personalrats Der Personalrat ist von der Personalentwicklungsabteilung regelmäßig, mindestens jedoch halbjährlich über den Stand - der geführten und geplanten Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche, - die Personalentwicklungs-, Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, - die Zielerreichung der Maßnahmen sowie - das Budget zu unterrichten. Darüber hinaus soll sie ihn über Schwierigkeiten und Probleme sowie neuere Entwicklungen informieren. |
| HBS-Datenbank-Nr: 020200 /159 |
| Textauszug 33 von 33 | « vorheriger |