Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Strategische Personalplanung

3.1 Informationsrechte des Betriebsrats /Unterrichtung durch den Arbeitgeber
3.1.1 Unterrichtung des Betriebsrats im gesetzlichen Rahmen und darüber hinaus

Es gibt hierzu 33 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2001
Rechte des Personalrats
Der Personalrat ist von der Personalentwicklungsabteilung regelmäßig, mindestens jedoch halbjährlich über den Stand
- der geführten und geplanten Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche,
- die Personalentwicklungs-, Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen,
- die Zielerreichung der Maßnahmen sowie
- das Budget
zu unterrichten. Darüber hinaus soll sie ihn über Schwierigkeiten und Probleme sowie neuere Entwicklungen informieren.
HBS-Datenbank-Nr: 020200 /159
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