Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Strategische Personalplanung

3.1 Informationsrechte des Betriebsrats /Unterrichtung durch den Arbeitgeber
3.1.1 Unterrichtung des Betriebsrats im gesetzlichen Rahmen und darüber hinaus

Es gibt hierzu 33 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2014
Die Personalplanung im Betrieb unterliegt den Beteiligungsrechten gemäß §§ 90, 92 und 92a BetrVG. Dabei ist eine detailliertere Ausgestaltung des Personalplanungsverfahrens, die v. a. Unternehmens-/betriebsspezifische Besonderheiten hinreichend berücksichtigt, den jeweiligen Betriebsparteien vorbehalten. Hierfür können in den Unternehmen/Betrieben auch entsprechende Personalplanungsausschüsse eingerichtet werden. Die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen nach § 95 SGB IX sind zu beachten.
HBS-Datenbank-Nr: 010100 /41
Textauszug 4 von 33 « vorheriger | nächster »


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen