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Alle Rechte vorbehalten
| 3.1 | Informationsrechte des Betriebsrats /Unterrichtung durch den Arbeitgeber |
| 3.1.1 |
Unterrichtung des Betriebsrats im gesetzlichen Rahmen und darüber hinaus
Es gibt hierzu 33 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2014 |
| Zur SPP wird, soweit eine solche durchgeführt wird, der jeweils zuständige Betriebsrat auf Unternehmensebene (z. B. Konzern- bzw. Gesamtbetriebsrat, ggf. Spartenbetriebsrat) durch den Arbeitgeber unterrichtet. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010100 /41 |
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