Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Strategische Personalplanung

3.1 Informationsrechte des Betriebsrats /Unterrichtung durch den Arbeitgeber
3.1.1 Unterrichtung des Betriebsrats im gesetzlichen Rahmen und darüber hinaus

Es gibt hierzu 33 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2014
Der Arbeitgeber hat das jeweils zuständige örtliche Gremium (Betriebsrat/Personalplanungsausschuss) rechtzeitig über personalplanungsrelevante Veränderungen zu informieren und ihm als Beratungsgrundlage für die Personalplanung geeignete Unterlagen, die je Unternehmen bzw. Betrieb abzustimmen sind, zur Verfügung zu stellen.

Dazu gehören insbesondere:
- Unternehmerische Entscheidungen mit Auswirkung auf die Personalbedarfsplanung
- Grundlegende Prämissen zur Planung, die im Unternehmen/Betrieb zur Anwendung kommen, einschließlich der nach § 3 ermittelten Leistungsmenge
- Übersicht über den aktuellen Personalbedarf
- Übersicht über die zukünftige Personalbedarfsentwicklung (funktionsbezogen)
- Übersicht zum aktuellen Personalbestand
- Übersicht zur Personalbestandsentwicklung
- ggf. Übersicht zur Planung der Auszubildenden/Dual Studierenden (quantitativ und qualitativ)
- Übersicht zum Stand der Mehr- und Minderleistungen
- Übersicht zur Urlaubsabwicklung
- Übersicht Krankenstandsentwicklung
- ggf. Übersicht zur Regel- und Nachfolgequalifizierung (z. B. auch Qualifizierung im Durchschubverfahren)
- ggf. Übersicht zu Freistellungsansprüchen aus dem Langzeitkonto.
HBS-Datenbank-Nr: 010100 /41
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