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| 3.2 | Beratungsrechte des Betriebsrats |
| 3.2.1 |
Gesetzliche Grundlagen und darüber hinausgehende (betrieblich vereinbarte) Beratungsrechte
Es gibt hierzu 18 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2014 |
| Der Personalplanungsprozess einschließlich der Beratung mit den betrieblichen Interessenvertretungen soll sich in der Weise am Planungskalender orientieren, dass dessen Ergebnisse grundsätzlich in die Unternehmensplanung einfließen können. Dem Betriebsrat wird der Planungskalender für das jeweilige Planungsjahr vor Beginn der Planungsrunde zur Verfügung gestellt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010100 /41 |
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