Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Strategische Personalplanung

3.2 Beratungsrechte des Betriebsrats
3.2.1 Gesetzliche Grundlagen und darüber hinausgehende (betrieblich vereinbarte) Beratungsrechte

Es gibt hierzu 18 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2001
Nachdem anhand der Unterlagen ein konkreter Personalmehr- oder -minderbedarf festgestellt worden ist, wird die Geschäftsführung der [Firma] den Betriebsrat über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen (z. B. befristete oder unbefristete Einstellungen; Entlassungen) informieren und über die Vermeidung von sozialen Härten für die MitarbeiterInnen beraten (Personaldeckungsplanung).
HBS-Datenbank-Nr: 010100 /26
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