Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Strategische Personalplanung

3.2 Beratungsrechte des Betriebsrats
3.2.1 Gesetzliche Grundlagen und darüber hinausgehende (betrieblich vereinbarte) Beratungsrechte

Es gibt hierzu 18 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2013
Die Arbeitgeberin wird die Personalplanung monatlich mit dem Betriebsrat beraten und dem Betriebsrat Gelegenheit geben, zur Personalplanung Stellung zu nehmen. §§ 107 f. BetrVG und §§ 111 f. BetrVG bleiben unberührt.
HBS-Datenbank-Nr: 010100 /36
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