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Alle Rechte vorbehalten
| 3.2 | Beratungsrechte des Betriebsrats |
| 3.2.1 |
Gesetzliche Grundlagen und darüber hinausgehende (betrieblich vereinbarte) Beratungsrechte
Es gibt hierzu 18 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2004 |
| Wenn sich die Umstände, unter denen die Personalplanung erfolgt ist, wesentlich verändern sind Beratungen nach §§ 90, 92, 92a BetrVG über Planungskorrekturen zu führen. Unabhängig davon ist sie mindestens 2 x jährlich zum 01.10. und 01.04. eines jeden Jahres zu überprüfen und mit dem Betriebsrat zu beraten. Daneben ist die geplante Arbeitsplatzentwicklung entsprechend den genannten Terminen zu überprüfen und zu aktualisieren. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080220 /137 |
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