Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Strategische Personalplanung

3.2 Beratungsrechte des Betriebsrats
3.2.1 Gesetzliche Grundlagen und darüber hinausgehende (betrieblich vereinbarte) Beratungsrechte

Es gibt hierzu 18 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2013
Die Betriebsparteien vor Ort vereinbaren, dass regelmäßig (einmal pro Quartal) über Personalplanung, Regelbesetzungen und Ausfallkonzepte etc. beraten wird (§§ 92 und 92a BetrVG, letzterer, bezogen auf Fremdfirmen- und Leiharbeitnehmerinneneinsatz), damit die Ziele dieser Betriebsvereinbarung erreicht werden können.
HBS-Datenbank-Nr: 010900 /269
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