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Alle Rechte vorbehalten
| 3.2 | Beratungsrechte des Betriebsrats |
| 3.2.1 |
Gesetzliche Grundlagen und darüber hinausgehende (betrieblich vereinbarte) Beratungsrechte
Es gibt hierzu 18 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2013 |
| Die Betriebsparteien vor Ort vereinbaren, dass regelmäßig (einmal pro Quartal) über Personalplanung, Regelbesetzungen und Ausfallkonzepte etc. beraten wird (§§ 92 und 92a BetrVG, letzterer, bezogen auf Fremdfirmen- und Leiharbeitnehmerinneneinsatz), damit die Ziele dieser Betriebsvereinbarung erreicht werden können. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010900 /269 |
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