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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Strategische Personalplanung

3.2 Beratungsrechte des Betriebsrats
3.2.1 Gesetzliche Grundlagen und darüber hinausgehende (betrieblich vereinbarte) Beratungsrechte

Es gibt hierzu 18 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2014
Der Personalplanungsausschuss hat die Aufgabe, alle Fragen der Personalplanung in qualitativer, quantitativer, zeitlicher und örtlicher Hinsicht zu beraten. Dazu zählen u. a.
- die Personalbedarfsplanung (auf Basis der zugrundeliegenden Leistungsplanung); soweit die Planung auf Fertigungsstunden oder Besetzungszeiten beruht, ist deren Zustandekommen dem Betriebsrat ausführlich und nachvollziehbar zu erläutern,
- erfolgt die Planung nicht auf Basis von Fertigungsstunden oder Besetzungszeiten, ist dem Betriebsrat diese Basis der Planung ausführlich und nachvollziehbar zu erläutern,
- die Planung und Beratung von Qualifizierungs- und Nachfolgemaßnahmen (Qualifizierungs- und Nachfolgeplanung) gemäß § 4,
- die Planung und Beschaffung des notwendigen Personals entsprechend den betrieblich erforderlichen Qualifikationen (Personalbeschaffungsplanung),
- die Planung des Einsatzes des vorhandenen und zu beschaffenden Personals (Personaleinsatzplanung),
- der Abbau und die Freisetzung von Personal (Personalabbauplanung),
- die Überprüfung der Aktualität der Personalplanung [...].
HBS-Datenbank-Nr: 010100 /43
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