Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Strategische Personalplanung

3.2 Beratungsrechte des Betriebsrats
3.2.1 Gesetzliche Grundlagen und darüber hinausgehende (betrieblich vereinbarte) Beratungsrechte

Es gibt hierzu 18 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 2017
Die Vergabe von Werkverträgen muss im Rahmen einer Fremdleistungsplanung mit dem Betriebsrat abgestimmt werden. Sollen Arbeiten fremdvergeben werden sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: .
- Eine Fremdvergabe darf nicht zu Nachteilen für die [Firma]-Stammbelegschaft führen. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass durch die Fremdvergabe keine Stammarbeitsplätze gefährdet werden.
- Jegliche Form von Fremdvergabe ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Betriebsrates möglich.
- Für Stammarbeitnehmer mit Einsatzeinschränkungen (Schwerbehinderte, Alters- und Alternsgerechte Arbeitsplätze und für leistungsgeminderte Mitarbeiter) sind ausreichend Arbeitsplätze vorzuhalten, an denen sie eingesetzt werden können.
HBS-Datenbank-Nr: 010900 /286
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