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Alle Rechte vorbehalten
| 3.2 | Beratungsrechte des Betriebsrats |
| 3.2.1 |
Gesetzliche Grundlagen und darüber hinausgehende (betrieblich vereinbarte) Beratungsrechte
Es gibt hierzu 18 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 2017 |
| Die Vergabe von Werkverträgen muss im Rahmen einer Fremdleistungsplanung mit dem Betriebsrat abgestimmt werden. Sollen Arbeiten fremdvergeben werden sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: . - Eine Fremdvergabe darf nicht zu Nachteilen für die [Firma]-Stammbelegschaft führen. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass durch die Fremdvergabe keine Stammarbeitsplätze gefährdet werden. - Jegliche Form von Fremdvergabe ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Betriebsrates möglich. - Für Stammarbeitnehmer mit Einsatzeinschränkungen (Schwerbehinderte, Alters- und Alternsgerechte Arbeitsplätze und für leistungsgeminderte Mitarbeiter) sind ausreichend Arbeitsplätze vorzuhalten, an denen sie eingesetzt werden können. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010900 /286 |
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