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| 3.2 | Beratungsrechte des Betriebsrats |
| 3.2.1 |
Gesetzliche Grundlagen und darüber hinausgehende (betrieblich vereinbarte) Beratungsrechte
Es gibt hierzu 18 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2015 |
| Der Betriebsrat wird bei den Fragen zur Abstimmung zwischen Produktionsplanung und Personalplanung bei Werkvertragsvergaben i. S. v. § 2 informiert. Die [Firma] wird mit dem Betriebsrat die erforderlichen Maßnahmen beraten. Sie hat Vorschläge des Betriebsrates mit diesem zu erörtern. Hierbei werden im Sinne dieses Tarifvertrages insbesondere folgende Betrachtungen vorgenommen: Der Soll-/lst-Abgleich der geplanten Fertigungsstunden sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmen der Personalplanung - Produktionsplanung einschließlich der Ableitung des notwendigen Stundenvolumens - Kapazitätsbasierte Personalbedarfsermittlung - Vergabeumfang an Werkvertragsunternehmen - Zeiten von Unter-/Überlastung Abgleich des Beschäftigungsbedarfes und der Personalplanung. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010900 /281 |
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