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Alle Rechte vorbehalten
| 3.3 | Vorschlags- bzw. Initiativrechte des Betriebsrats |
| 3.3.1 |
Gesetzliche Grundlagen und darüber hinausgehende (betrieblich vereinbarte) Initiativrechte
Es gibt hierzu 2 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 2010 |
| Grundlage für die Entscheidung zum Einsatz von LAN (Leiharbeitnehmern) bildet die zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung kommunizierte und erläuterte Personal-, Personalbedarfs-, sowie Personaleinsatzplanung des Unternehmens. Zuständig für die Erstellung der Personal-, Personalbedarfs-, sowie Personaleinsatzplanung sowie für deren Umsetzung ist die jeweilige Bereichsleitung in Zusammenarbeit mit der Personalabteilung. Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates gemäß § 99 BetrVG und § 14 AÜG bleiben hiervon unberührt. Vorschläge des Betriebsrates zur Beschäftigungssicherung im Sinne des § 92a BetrVG sind bei der Personal-, Personalbedarfs-, sowie Personaleinsatzplanung gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010900 /190 |
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