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| 3.5 | Personalplanungsausschüsse und gemeinsame Gremien von Arbeitgeber und Betriebsrat |
| 3.5.1 |
Geschäftsordnung und Zuständigkeiten des Ausschusses
Es gibt hierzu 17 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2001 |
| Geschäftsführung und Personalrat arbeiten unter Einbeziehung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten in einer Bildungskonferenz regelmäßig zusammen und beraten über grundsätzliche Fragen, Ziele und Instrumente der Qualifizierung und Personalentwicklung. Hierzu gehören insbesondere die - Bedarfsermittlung und Konzepterstellung, - Qualifizierungs- und Entwicklungsplanung für das Folgejahr, - Entwicklung von Führungskräfteleitlinien für [Firma] zu überprüfen, - Regulierung von Konflikten, die im Rahmen von Personalentwicklungsmaßnahmen auftreten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 020200 /159 |
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