Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Strategische Personalplanung

3.5 Personalplanungsausschüsse und gemeinsame Gremien von Arbeitgeber und Betriebsrat
3.5.1 Geschäftsordnung und Zuständigkeiten des Ausschusses

Es gibt hierzu 17 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 2008
Absprache auf Landesebene
Ein [Beschäftigungs- und Kompetenzplanungs]-Landesausschuss wird eingerichtet, wenn zwei oder mehr Tochtergesellschaften mit einer Belegschaft von mehr als 1.000 Beschäftigten im betroffenen Land angesiedelt sind. [...]
In den [Beschäftigungs- und Kompetenzplanungs]-Landesausschüssen werden einvernehmlich Territorien festgelegt, und zwar unter Berücksichtigung der Koordinationsstruktur des Konzerns, der Vertretungsdichte der Konzernunternehmen, der geografischen Gegebenheiten jeder Region (Bergland, Ebene usw.) sowie kultureller oder sprachlicher Kriterien. Dies soll eine weitest gehende Mobilität ohne Umzugszwang ermöglichen.
HBS-Datenbank-Nr: 010100 /35
Textauszug 10 von 17 « vorheriger | nächster »


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen