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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Strategische Personalplanung

3.5 Personalplanungsausschüsse und gemeinsame Gremien von Arbeitgeber und Betriebsrat
3.5.1 Geschäftsordnung und Zuständigkeiten des Ausschusses

Es gibt hierzu 17 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 2008
Bei den Ernennungen durch die Gewerkschaftsorganisationen oder alternativ durch die Belegschaftsvertreter muss auf eine gerechte Vertretung je Sparte und Land beim europäischen [Beschäftigungs- und Kompetenzplanungs]-Ausschuss, je Sparte und Tochtergesellschaft beim [Beschäftigungs- und Kompetenzplanungs]-Ausschuss, je Sparte und Tochtergesellschaft beim [Beschäftigungs- und Kompetenzplanungs]-Territorialausschuss sowie auf eine Präsenz der verschiedenen Gewerkschaften gemäß den in den Ländern geltenden Kriterien geachtet werden. Nach Möglichkeit sollten die Vertreter Mitglieder der Belegschaftsvertretung eines Konzernunternehmens oder eines Konzerngremiums sein.
HBS-Datenbank-Nr: 010100 /35
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