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| 3.5 | Personalplanungsausschüsse und gemeinsame Gremien von Arbeitgeber und Betriebsrat |
| 3.5.1 |
Geschäftsordnung und Zuständigkeiten des Ausschusses
Es gibt hierzu 17 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2004 |
| Arbeitgeber und Betriebsrat bilden einen gemeinsam besetzten Personalplanungsausschuss. Unter der Voraussetzung, dass den Mitgliedern des Betriebsrates die entsprechenden Aufgaben gemäß § 28 Abs. 2 BetrVG zur selbstständigen Entscheidung übertragen werden, kann dieser Ausschuss auch wahlbetriebsübergreifend und betriebsübergreifend gebildet werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080220 /137 |
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