Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Strategische Personalplanung

3.5 Personalplanungsausschüsse und gemeinsame Gremien von Arbeitgeber und Betriebsrat
3.5.1 Geschäftsordnung und Zuständigkeiten des Ausschusses

Es gibt hierzu 17 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2004
Arbeitgeber und Betriebsrat bilden einen gemeinsam besetzten Personalplanungsausschuss.
Unter der Voraussetzung, dass den Mitgliedern des Betriebsrates die entsprechenden Aufgaben gemäß § 28 Abs. 2 BetrVG zur selbstständigen Entscheidung übertragen werden, kann dieser Ausschuss auch wahlbetriebsübergreifend und betriebsübergreifend gebildet werden.
HBS-Datenbank-Nr: 080220 /137
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