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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Strategische Personalplanung

3.5 Personalplanungsausschüsse und gemeinsame Gremien von Arbeitgeber und Betriebsrat
3.5.1 Geschäftsordnung und Zuständigkeiten des Ausschusses

Es gibt hierzu 17 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2004
Verfahrensregelungen:
Der Personalplanungsausschuss besteht betriebsratsseitig aus 3 Mitgliedern, bei wahlbetriebs-/betriebsübergreifender Ausschussbildung aus jeweils 2 Mitgliedern.
Zum Vorsitzenden des Ausschusses wird halbjährlich abwechselnd ein Vertreter des Arbeitgebers und des Betriebsrates benannt. Die Seite, die nicht den Vorsitzenden benennt, stellt den stellvertretenden Vorsitzenden. [...]
Der Ausschuss tagt mindestens alle zwei Monate und kann auf Wunsch einer Seite jederzeit unter Wahrung der in Ziffer 5 genannten Frist, einberufen werden. [...]
Die örtliche Schwerbehindertenvertretung hat ein Teilnahmerecht. Gleiches gilt für einen Vertreter der Jugend- und Auszubildendenvertretung, soweit Belange der in § 60 Abs. 1 BetrVG genannten Arbeitnehmer berührt sind.
Arbeitgeber und Betriebsrat haben das Recht, im gegenseitigen Einverständnis Sachverständige zu den Ausschusssitzungen hinzuzuziehen.
Inhalt der Arbeit:
Der Personalplanungsausschuss hat die Aufgabe, alle Fragen der Personalplanung wie den zukünftigen Personalbedarf in qualitativer, quantitativer, zeitlicher und örtlicher Hinsicht, zu beraten. Dazu zählen u. a.:
- Die Planung und Beratung der Berufs- und beruflichen Weiterbildung, sowie anderer geplanter Bildungsmaßnahmen (Fortbildungsplanung).
- Die Planung und Beschaffung des notwendigen Personals entsprechend den betrieblich erforderlichen Qualifikationen (Personalbeschaffungsplanung).
- Die Planung des Einsatzes des vorhandenen und zu beschaffenden Personals (Personaleinsatzplanung).
- Der Abbau und die Freisetzung von Personal (Personalabbauplanung).
Geschäftsordnung:
Ergänzende Absprachen zur praktikablen Handhabung von Abläufen im Personalplanungsausschuss können vor Ort getroffen werden.
Die personellen Einzelmaßnahmen sind nicht Gegenstand der Beratung im Personalplanungsausschuss.
HBS-Datenbank-Nr: 080220 /137
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