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| 3.5 | Personalplanungsausschüsse und gemeinsame Gremien von Arbeitgeber und Betriebsrat |
| 3.5.1 |
Geschäftsordnung und Zuständigkeiten des Ausschusses
Es gibt hierzu 17 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2004 |
| Verfahrensregelungen: Der Personalplanungsausschuss besteht betriebsratsseitig aus 3 Mitgliedern, bei wahlbetriebs-/betriebsübergreifender Ausschussbildung aus jeweils 2 Mitgliedern. Zum Vorsitzenden des Ausschusses wird halbjährlich abwechselnd ein Vertreter des Arbeitgebers und des Betriebsrates benannt. Die Seite, die nicht den Vorsitzenden benennt, stellt den stellvertretenden Vorsitzenden. [...] Der Ausschuss tagt mindestens alle zwei Monate und kann auf Wunsch einer Seite jederzeit unter Wahrung der in Ziffer 5 genannten Frist, einberufen werden. [...] Die örtliche Schwerbehindertenvertretung hat ein Teilnahmerecht. Gleiches gilt für einen Vertreter der Jugend- und Auszubildendenvertretung, soweit Belange der in § 60 Abs. 1 BetrVG genannten Arbeitnehmer berührt sind. Arbeitgeber und Betriebsrat haben das Recht, im gegenseitigen Einverständnis Sachverständige zu den Ausschusssitzungen hinzuzuziehen. Inhalt der Arbeit: Der Personalplanungsausschuss hat die Aufgabe, alle Fragen der Personalplanung wie den zukünftigen Personalbedarf in qualitativer, quantitativer, zeitlicher und örtlicher Hinsicht, zu beraten. Dazu zählen u. a.: - Die Planung und Beratung der Berufs- und beruflichen Weiterbildung, sowie anderer geplanter Bildungsmaßnahmen (Fortbildungsplanung). - Die Planung und Beschaffung des notwendigen Personals entsprechend den betrieblich erforderlichen Qualifikationen (Personalbeschaffungsplanung). - Die Planung des Einsatzes des vorhandenen und zu beschaffenden Personals (Personaleinsatzplanung). - Der Abbau und die Freisetzung von Personal (Personalabbauplanung). Geschäftsordnung: Ergänzende Absprachen zur praktikablen Handhabung von Abläufen im Personalplanungsausschuss können vor Ort getroffen werden. Die personellen Einzelmaßnahmen sind nicht Gegenstand der Beratung im Personalplanungsausschuss. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080220 /137 |
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