http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 3.5 | Personalplanungsausschüsse und gemeinsame Gremien von Arbeitgeber und Betriebsrat |
| 3.5.1 |
Geschäftsordnung und Zuständigkeiten des Ausschusses
Es gibt hierzu 17 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2014 |
| Der Personalplanungsausschuss hat die Aufgabe, alle Fragen der Personalplanung in qualitativer, quantitativer, zeitlicher und örtlicher Hinsicht zu beraten. Dazu zählen u. a. - die Personalbedarfsplanung (auf Basis der zugrundeliegenden Leistungsplanung); soweit die Planung auf Fertigungsstunden oder Besetzungszeiten beruht, ist deren Zustandekommen dem Betriebsrat ausführlich und nachvollziehbar zu erläutern, - erfolgt die Planung nicht auf Basis von Fertigungsstunden oder Besetzungszeiten, ist dem Betriebsrat diese Basis der Planung ausführlich und nachvollziehbar zu erläutern, - die Planung und Beratung von Qualifizierungs- und Nachfolgemaßnahmen (Qualifizierungs- und Nachfolgeplanung) gemäß § 4, - die Planung und Beschaffung des notwendigen Personals entsprechend den betrieblich erforderlichen Qualifikationen (Personalbeschaffungsplanung), - die Planung des Einsatzes des vorhandenen und zu beschaffenden Personals (Personaleinsatzplanung), - der Abbau und die Freisetzung von Personal (Personalabbauplanung), - die Überprüfung der Aktualität der Personalplanung [...]. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010100 /43 |
| Textauszug 3 von 17 | « vorheriger | nächster » |