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| 3.5 | Personalplanungsausschüsse und gemeinsame Gremien von Arbeitgeber und Betriebsrat |
| 3.5.1 |
Geschäftsordnung und Zuständigkeiten des Ausschusses
Es gibt hierzu 17 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2009 |
| Kann mit dem Personalplanungsausschuss kein Einvernehmen erzielt werden, wird innerhalb weiterer 2 Wochen ein Gemeinsamer Ausschuss (3 Unternehmensvertreter [Vorstandsvorsitzender, Fach- und Personalvorstand]/3 Vertreter des PPA) eine Lösung erarbeiten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010100 /33 |
| Textauszug 5 von 17 | « vorheriger | nächster » |