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| 3.5 | Personalplanungsausschüsse und gemeinsame Gremien von Arbeitgeber und Betriebsrat |
| 3.5.2 |
Zusammensetzung und Aufgaben des Ausschusses
Es gibt hierzu 1 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2014 |
| In der Zentrale der [Firma] wird ein Steuerkreis zur Personalplanung gebildet. Dieser ist paritätisch mit vier Mitgliedern der Geschäftsführung des GBR sowie mit vier Mitgliedern der Arbeitgeberseite besetzt und tagt halbjährlich. Aufgabe des Steuerkreises ist die Analyse der Personalbestandsentwicklung im Rahmen der Personalplanung und -Steuerung in der [Firma] sowie die Diskussion daraus resultierender strategischer Entscheidungen. Dazu zählen u. a. - die Weiterentwicklung der strategischen Personalplanung unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung in der [Firma], - veränderte Strategien und/oder daraus resultierende neue oder veränderte Berufsbilder einschließlich des dafür notwendigen Qualifizierungsbedarfs und der entsprechenden Qualifizierungsvorläufe. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010100 /43 |
| Textauszug 1 von 1 |