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| 3.6 | Vorgehen bei Schlichtung/Konfliktthemen |
| 3.6.1 |
Geregelte Eskalationswege und -ebenen
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2009 |
| Sollte Nichteinigung eintreten oder sollte der gemeinsame Ausschuss nicht zusammentreten, ist auf Antrag einer Partei innerhalb von 4 Wochen ein Einigungsstellenverfahren durchzuführen. Im Hinblick auf den Vorsitzenden der Einigungsstelle verständigen sich die Parteien auf Herrn [Name], ersatzweise Herrn [Name], ersatzweise Herrn [Name] sowie auf je 3 Beisitzer. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010100 /33 |
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