Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Strategische Personalplanung

3.6 Vorgehen bei Schlichtung/Konfliktthemen
3.6.1 Geregelte Eskalationswege und -ebenen

Es gibt hierzu 5 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2009
Sollte Nichteinigung eintreten oder sollte der gemeinsame Ausschuss nicht zusammentreten, ist auf Antrag einer Partei innerhalb von 4 Wochen ein Einigungsstellenverfahren durchzuführen. Im Hinblick auf den Vorsitzenden der Einigungsstelle verständigen sich die Parteien auf Herrn [Name], ersatzweise Herrn [Name], ersatzweise Herrn [Name] sowie auf je 3 Beisitzer.
HBS-Datenbank-Nr: 010100 /33
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