Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Strategische Personalplanung

3.6 Vorgehen bei Schlichtung/Konfliktthemen
3.6.1 Geregelte Eskalationswege und -ebenen

Es gibt hierzu 5 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2009
Nach Ablauf der vorgenannten 4-Wochen-Frist kann der AG die vorgestellte Planung umsetzen. Dem Spruch der Einigungsstelle kommt nur nach Maßgabe des § 76 Abs. 6 Satz 2 BetrVG bindende Wirkung zu.
Ist nach Durchführung sämtlicher Verfahrensschritte nach Abs. 2 eine Einigung nicht erzielt worden, so ist das Verfahren gescheitert und ein Einvernehmen über die Personalplanung nicht erzielt; das Verfahren ist hiermit beendet.
HBS-Datenbank-Nr: 010100 /33
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