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| 3.6 | Vorgehen bei Schlichtung/Konfliktthemen |
| 3.6.1 |
Geregelte Eskalationswege und -ebenen
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2009 |
| Nach Ablauf der vorgenannten 4-Wochen-Frist kann der AG die vorgestellte Planung umsetzen. Dem Spruch der Einigungsstelle kommt nur nach Maßgabe des § 76 Abs. 6 Satz 2 BetrVG bindende Wirkung zu. Ist nach Durchführung sämtlicher Verfahrensschritte nach Abs. 2 eine Einigung nicht erzielt worden, so ist das Verfahren gescheitert und ein Einvernehmen über die Personalplanung nicht erzielt; das Verfahren ist hiermit beendet. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010100 /33 |
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