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| 3.6 | Vorgehen bei Schlichtung/Konfliktthemen |
| 3.6.1 |
Geregelte Eskalationswege und -ebenen
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2014 |
| Soweit es im Zuge der Beratung des Personalplanungsverfahrens nach den Regelungen dieser R-KBV zu Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Anwendung und Auslegung dieser R-KBV kommt, sind hierfür zunächst die im Betrieb/Unternehmen geregelten Eskalationswege auszuschöpfen. Soweit keine Klärung über die betriebliche/ unternehmerische Eskalationsebene herbeigeführt werden konnte, besteht für die beteiligten Parteien die Möglichkeit, hierzu über die Koordinierungsstelle Konzernbetriebsrat eine Paritätische Kommission auf Konzernebene anzurufen. Die Paritätische Kommission führt eine Anhörung der betroffenen Parteien durch und spricht anschließend eine Empfehlung aus. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010100 /41 |
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