Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Strategische Personalplanung

3.7 Informations- und Beratungsrechte des Wirtschaftsausschusses
3.7.1 Unterrichtung und Beratung über den Wirtschaftsausschuss

Es gibt hierzu 3 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2009
Rechtzeitig vor der beabsichtigten Umsetzung und vor der Beratung mit dem zuständigen Personalplanungsausschuss auf betrieblicher Ebene wird der Wirtschaftsausschuss unter Vorlage aussagekräftiger Unterlagen über die Personalplanung einschließlich der Budget- und FTE [Full Time Equivalent]-Planungen auf der Ebene der [Unternehmensgruppe]-Gesamt zum Zwecke der sich anschließenden Beratung unterrichtet.
HBS-Datenbank-Nr: 010100 /33
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