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| 3.7 | Informations- und Beratungsrechte des Wirtschaftsausschusses |
| 3.7.1 |
Unterrichtung und Beratung über den Wirtschaftsausschuss
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2009 |
| Rechtzeitig vor der beabsichtigten Umsetzung und vor der Beratung mit dem zuständigen Personalplanungsausschuss auf betrieblicher Ebene wird der Wirtschaftsausschuss unter Vorlage aussagekräftiger Unterlagen über die Personalplanung einschließlich der Budget- und FTE [Full Time Equivalent]-Planungen auf der Ebene der [Unternehmensgruppe]-Gesamt zum Zwecke der sich anschließenden Beratung unterrichtet. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010100 /33 |
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