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Alle Rechte vorbehalten
| 3.8 | Rechte und Pflichten der Beschäftigten |
| 3.8.1 |
Information und Beteiligung der Beschäftigten
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2012 |
| Soweit die planerischen Voraussetzungen gem. § 3 dieser Vereinbarung in den einzelnen Verantwortungsbereichen feststehen, werden die VB [Verantwortungsbereichs]-Leiter die jeweilige Überhangs-/Bedarfssituation ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in geeigneter Form (i. d. R. im Wege einer Informationsveranstaltung) mitteilen. Die Information kann je nach Größe der Verantwortungsbereiche für die Gesamtheit des VB [Verantwortungsbereichs] oder für einzelne OEen [Organisationseinheiten] erfolgen. Ein Vertreter/eine Vertreterin des [internen Qualifizierungs- und Vermittlungscenter] wird bei Bekanntgabe der Informationen beteiligt. Diese/r wird den Anwesenden Ziele, Aufgaben und Funktionsweisen des [internen Qualifizierungs- und Vermittlungscenter] ausführlich erläutern. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in deren OE sich eine Überhangsituation ergibt, können sich an das [internen Qualifizierungs- und Vermittlungscenter] wenden und ihr Interesse an einer beruflichen Veränderung anmelden. Nach Beratung im [internen Qualifizierungs- und Vermittlungscenter] und im Einvernehmen mit der Führungskraft können sich die interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das [internen Qualifizierungs- und Vermittlungscenter] bewerben bzw. einvernehmlich dorthin umgesetzt/versetzt werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010900 /217 |
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