Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Strategische Personalplanung

3.8 Rechte und Pflichten der Beschäftigten
3.8.1 Information und Beteiligung der Beschäftigten

Es gibt hierzu 7 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2001
Rechte der MitarbeiterInnen
Die MitarbeiterInnen haben einen Anspruch, mit der zuständigen Führungskraft im Rahmen des jährlichen Beurteilungsgesprächs ihre individuellen Perspektiven einschließlich ihrer Personalentwicklungs-, Fort- und Weiterbildungsbedarfe zu erörtern.

Die Entscheidung über Maßnahmen der Personalentwicklung obliegt den Vorgesetzten. Die MitarbeiterIn hat jedoch ein Initiativrecht, dessen Ausübung die Vereinbarungspartner begrüßen. Die Teilnahme an den vereinbarten Maßnahmen ist verpflichtend.
HBS-Datenbank-Nr: 020200 /159
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