Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Agiles Arbeiten mitgestalten - Strategie und Handlungsfelder der Mitbestimmung

2.2 Arbeitsmethoden und Gestaltung der neuen Rollen
2.2.3 Wertigkeit der neuen Rollen

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2018
Grundsätzlich erfolgt der Einsatz 1:1 unter Beibehaltung seiner Beschäftigungskonditionen. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Beschäftigung in cross-funktionalen/DevOps-Teams oder in der flexiblen Organisation die Arbeitsaufgabe im Wesentlichen gleich bleibt (d. h. keine Änderung der wertprägenden Tätigkeitsmerkmale eintritt), keine Änderung der Regelarbeitsstätte erfolgt und sich die Bewertung auf Basis der einschlägigen tariflichen oder außertariflichen Bestimmungen als gleichwertig darstellt.
Der Beschäftigte erhält durch die Tätigkeit in neuen Arbeitsformen und deren Arbeitsweise eine Anreicherung seiner Fähigkeiten (Skill-Enrichment). Die für die Bewertung maßgebenden wertprägenden Tätigkeitsmerkmale bleiben grundsätzlich unverändert erhalten. Bei einer Änderung der wertprägenden Tätigkeitsmerkmale ist der Überprüfungsprozess nach § 10 ERTV individuell möglich.
HBS-Datenbank-Nr: 080104 /22
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