http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 2.2 | Arbeitsmethoden und Gestaltung der neuen Rollen |
| 2.2.3 |
Wertigkeit der neuen Rollen
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2018 |
| Grundsätzlich erfolgt der Einsatz 1:1 unter Beibehaltung seiner Beschäftigungskonditionen. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Beschäftigung in cross-funktionalen/DevOps-Teams oder in der flexiblen Organisation die Arbeitsaufgabe im Wesentlichen gleich bleibt (d. h. keine Änderung der wertprägenden Tätigkeitsmerkmale eintritt), keine Änderung der Regelarbeitsstätte erfolgt und sich die Bewertung auf Basis der einschlägigen tariflichen oder außertariflichen Bestimmungen als gleichwertig darstellt. Der Beschäftigte erhält durch die Tätigkeit in neuen Arbeitsformen und deren Arbeitsweise eine Anreicherung seiner Fähigkeiten (Skill-Enrichment). Die für die Bewertung maßgebenden wertprägenden Tätigkeitsmerkmale bleiben grundsätzlich unverändert erhalten. Bei einer Änderung der wertprägenden Tätigkeitsmerkmale ist der Überprüfungsprozess nach § 10 ERTV individuell möglich. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080104 /22 |
| Textauszug 4 von 4 | « vorheriger |