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| 2.3 | Gute agile Arbeit |
| 2.3.1 |
Arbeitsschutz
Es gibt hierzu 9 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2018 |
| Sonderregelung Alternative Beschäftigung Die Betriebsparteien sind sich darüber einig, dass die Einführung der neuen Arbeitsformen und -methoden für alle Beschäftigten ein Wandlungsprozess darstellt. Vor diesem Hintergrund regeln wir für Beschäftigte, die am Piloten teilnehmen sollen, aber vorübergehend oder dauerhaft nicht am Piloten teilnehmen können, folgende Vorgehensweise: 1. Stufe: In einem gesonderten Skill-Entwicklungsgespräch wird ein mögliches Skill-Defizit gemeinsam ermittelt und entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen identifiziert (kann identisch sein mit dem Skill-Gespräch nach Pilot-KBV [Name]). 2. Stufe: Im Gespräch wird zwischen disziplinarischer Führungskraft und Beschäftigten innerhalb des Bereichs/der Organisationseinheit besprochen, in welchen fachlichen Themengebieten der Beschäftigte alternativ eingesetzt werden könnte. Der Beschäftigte hat die Möglichkeit, zu jedem Gespräch eine Person seines Vertrauens hinzuzuziehen. In der Regel kann dies der Betriebsrat bzw. die Schwerbehindertenvertretung sein. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080104 /22 |
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