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| 2.5 | Versetzungen - Arbeitsort |
| 2.5.1 |
Versetzungen
Es gibt hierzu 12 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2018 |
| Ist die Tätigkeit im agilen Team mit einer erheblichen Veränderung der Umstände verbunden, unter denen die Arbeit zu leisten ist, so werden die zuständigen Betriebsräte gem. § 99 BetrVG unterrichtet. Erfolgt dies nicht und ist der betroffene Arbeitnehmer oder der zuständige Betriebsrat der Auffassung, dass eine Versetzung vorliegt, so informiert der zuständige Betriebsrat [Firma] (jeweiliger HR Business Partner/Leiter Business HR Region) in Textform (E-Mail) über diesen Umstand. [Die Firma] hat dann innerhalb von 4 Wochen ebenfalls in Textform zu erläutern, warum keine Versetzung vorliegt. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Erläuterung, kann der zuständige Betriebsrat mit Zustimmung des Arbeitnehmers verlangen, dass die Tätigkeit des Arbeitnehmers im agilen Team unterbrochen wird, bis eine Erläuterung durch [die Firma] vorliegt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080104 /15 |
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