Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Selbstorganisierte Teamarbeit in Betriebs- und Dienstvereinbarungen

2.1 Ziele und Grundsätze
2.1.3 Verbesserung der Arbeitsbedingungen

Es gibt hierzu 9 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2018
Voraussetzung für die Einführung agiler Arbeitsmethoden ist, dass es genügend Freiraum für das Ausprobieren neuer Arbeitsmethoden gibt, die Beschäftigten hierbei unterstützt werden und andererseits, dass die Beschäftigten sich auf die neuen Methoden einlassen.
Grundannahme ist, dass die Umstellung auf agile Arbeitsmethoden sowohl geeignete Rahmenbedingungen als auch eine Änderung des Mindsets erfordert, Veränderung und Weiterentwicklung als Prinzip anerkennt und zum Vorteil der Beschäftigten, des Teams und des Projektes/Portfolios eingesetzt wird. Die Einführung von agilen Arbeitsmethoden soll zudem durch die Entwicklung einer positiven Fehlerkultur im Unternehmen begleitet werden. Dabei steht im Fokus, Fehler frühzeitig zu erkennen und aus ihnen zu lernen.
Durch die Anwendung der agilen Arbeitsmethoden werden die einbezogenen Beschäftigten in ihrer Souveränität gestärkt und bekommen mehr Freiheiten, ihren Arbeitsprozess selbst zu gestalten. Agilität bedeutet jedoch keine vollständige Flexibilisierung der Arbeitswelt. Die Delegation von Entscheidungen auf die Beschäftigten bedeutet nicht die Übertragung von unternehmerischem Risiko auf die Beschäftigten. Agilität bei der [Firma] orientiert sich am agilen Manifest, den gesetzlichen und kollektivrechtlichen Regelungen sowie den gesetzten Regeln und Prozessen. Ziel ist es, Kunden einzubinden, Geschwindigkeit im Sinne "Time to Market" herzustellen, die Effizienz zu steigern, die Beschäftigten vor gesundheitsgefährdenden Belastungen zu schützen und ihnen verlässliche Regelungen und Rahmenbedingungen zu bieten.
HBS-Datenbank-Nr: 080104 /19
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