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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Selbstorganisierte Teamarbeit in Betriebs- und Dienstvereinbarungen

2.2 Geltungsbereich
2.2.1 Räumlicher Geltungsbereich

Es gibt hierzu 3 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2012
Die beschriebenen Gestaltungsspielräume sind durch entsprechende Standortvereinbarungen auszufüllen. Dazu nehmen die örtlichen Betriebsparteien umgehend nach [Inkrafttreten] dieser Gesamtbetriebsvereinbarung Verhandlungen auf. An den Standorten geltende Betriebsvereinbarungen zur Gruppenarbeit Teamarbeit bleiben bis zum Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung in Kraft.
HBS-Datenbank-Nr: 080101 /161
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