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| 2.2 | Geltungsbereich |
| 2.2.1 |
Räumlicher Geltungsbereich
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2012 |
| Die beschriebenen Gestaltungsspielräume sind durch entsprechende Standortvereinbarungen auszufüllen. Dazu nehmen die örtlichen Betriebsparteien umgehend nach [Inkrafttreten] dieser Gesamtbetriebsvereinbarung Verhandlungen auf. An den Standorten geltende Betriebsvereinbarungen zur Gruppenarbeit Teamarbeit bleiben bis zum Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung in Kraft. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080101 /161 |
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