Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Selbstorganisierte Teamarbeit in Betriebs- und Dienstvereinbarungen

2.2 Geltungsbereich
2.2.2 Personeller Geltungsbereich

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2019
Die Eckpunktevereinbarung gilt für alle Beschäftigten der [Firma]. Sie gilt gemäß § 24 (2) [Personalgesetz der Firma] auch für die zugewiesenen Beamten. Sie gilt nicht für die leitenden Angestellten der [Firma].
HBS-Datenbank-Nr: 080104 /20
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