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| 2.2 | Geltungsbereich |
| 2.2.2 |
Personeller Geltungsbereich
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2019 |
| Die Eckpunktevereinbarung gilt für alle Beschäftigten der [Firma]. Sie gilt gemäß § 24 (2) [Personalgesetz der Firma] auch für die zugewiesenen Beamten. Sie gilt nicht für die leitenden Angestellten der [Firma]. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080104 /20 |
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