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| 2.2 | Geltungsbereich |
| 2.2.2 |
Personeller Geltungsbereich
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2013 |
| Geltungsbereich [...] persönlich: für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne des § 5 Abs. 1 BetrVG sowie für Auszubildende. Duale Studenten werden den Auszubildenden im Sinne des BBiG gleichgestellt. Ausgenommen sind die leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080101 /155 |
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