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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Selbstorganisierte Teamarbeit in Betriebs- und Dienstvereinbarungen

2.3 Definitionen und Formen von selbstorganisierter Team- und Gruppenarbeit
2.3.1 Selbstorganisierte Teamarbeit

Es gibt hierzu 2 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2012
Definition der selbstorganisierten Teamarbeit
Unter selbstorganisierte Teamarbeit fallen alle Formen der Arbeitsorganisation, die die Übertragung einer gemeinsamen, abgeschlossenen Aufgabe bzw. Tätigkeit an eine bestimmte Anzahl von Beschäftigten zur eigenständigen Erledigung bzw. Ausführung zum Inhalt haben. Dies kann auch die für ihre Aufgabe/Tätigkeit notwendigen planerischen, steuernden und kontrollierenden Tätigkeiten einschließen.
Die Beschäftigten organisieren den ihrer Aufgabe/Tätigkeit zu Grunde liegenden Arbeitsprozess mit hoher Eigenverantwortung auf Teamebene selbst. Sie übernehmen ebenfalls ihre teaminterne Personaldisposition und Aufgabenverteilung. Grundsätzlich ist das wesentliche Merkmal für die Selbstorganisation die Vertretung der Beschäftigten durch eine/einen aus ihrem Kreis gewählten Sprecher/in. Die Voraussetzung für die Wahl zum Teamsprecher ist die Erfüllung einer vereinbarten, bereichsspezifischen Qualifikation.
Selbstorganisierte Teamarbeit beinhaltet außerdem die beratende Beteiligung an den planerischen und steuernden Aktivitäten in ihrem Bereich/Abteilung. Dazu ist eine regelmäßige Kommunikation zwischen Beschäftigten und Bereichs-/Abteilungsleitung sicherzustellen.
Teamarbeit ermöglicht und fördert die persönliche, soziale und fachliche Entwicklung der Beschäftigten und bildet dadurch die Voraussetzung zum flexiblen Beschäftigteneinsatz und zur Übernahme von Entscheidungs- und Verantwortungskompetenz im Rahmen ihrer Arbeitsaufgabe.
HBS-Datenbank-Nr: 080101 /161
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