http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 2.4 | Beteiligung der Beschäftigten |
| 2.4.1 |
Information und Feedback
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2018 |
| Information der Beschäftigten Die von der Maßnahme betroffenen Beschäftigten werden vom Arbeitgeber auf der Grundlage des § 81 BetrVG durch geeignete Maßnahmen (z. B. Mail, Intranet-Veröffentlichungen, team-/bereichsbezogene Informationsveranstaltungen) über die in dieser Vereinbarung beschriebenen und sie betreffenden Maßnahme rechtzeitig und umfassend vor Beginn der Maßnahme informiert. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080104 /22 |
| Textauszug 2 von 6 | « vorheriger | nächster » |