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| 2.6 | (Veränderte) Führungsaufgaben und -rollen |
| 2.6.1 |
Gewählte Gruppensprecherinnen und -sprecher
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2004 |
| Gruppensprecher Die Gruppe wird nach außen im Rahmen ihrer Aufgaben und Kompetenzen durch einen Gruppensprecher vertreten. Der Gruppensprecher handelt im Auftrag der Gruppe und bleibt fest in den Arbeitsprozess der Gruppe eingebunden. Der Gruppensprecher hat keine fachlichen und disziplinarischen Weisungsbefugnisse. Es wird kein gesondertes Entgelt für die Gruppensprechertätigkeit gezahlt. Der Gruppensprecher wird aus der Mitte der Gruppe mit einfacher Mehrheit gewählt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080101 /125 |
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