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| 2.7 | Beschäftigteninteressen und Schutz vor Nachteilen |
| 2.7.1 |
Beschäftigungssicherung und Schutz vor Personalabbau
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2018 |
| Wenn in einem Einzelfall ein Beschäftigter nach durchgeführten Qualifizierungs- und Begleitmaßnahmen und nach einer Phase der praktischen Anwendung Schwierigkeiten hat, in einem agilen Umfeld zu arbeiten, werden zwischen Führungskraft und Beschäftigtem unter Vorabinformation des zuständigen Betriebsrates unternehmensweit Lösungen gesucht, seine Fähigkeiten und Skills im Unternehmen anderweitig einzusetzen. Auf Wunsch des Beschäftigten wird der zuständige Betriebsrat in die Gespräche mit der Führungskraft eingebunden. Es soll aber in jedem Fall weiterhin daran gearbeitet werden, den Beschäftigten mit agilen Arbeitsmethoden und deren Einsatz vertraut zu machen. Kann auf diesem Weg keine Lösung gefunden werden, finden die §§ [...] [der Betriebsvereinbarung zum Konfliktmanagement] entsprechende Anwendung. Ist in einem entsprechenden Einzelfall der betroffene Beschäftigte ein schwerbehinderter Mensch, ist die zuständige Schwerbehindertenvertretung unverzüglich zu beteiligen und unternehmensweit nach Lösungen zu suchen, die seinen Fähigkeiten und Skills entspricht. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080104 /19 |
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