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| 2.7 | Beschäftigteninteressen und Schutz vor Nachteilen |
| 2.7.1 |
Beschäftigungssicherung und Schutz vor Personalabbau
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2006 |
| Geschäftsführung und Betriebsrat sind sich einig, dass durch die Einführung von Gruppenarbeit keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen werden sollen. Sofern Mitarbeiter durch die Einführung von Gruppenarbeit an ihrem bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr beschäftigt werden können, sind sie für andere möglichst gleichwertige Aufgaben zu qualifizieren. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080101 /157 |
| Textauszug 4 von 7 | « vorheriger | nächster » |