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| 2.7 | Beschäftigteninteressen und Schutz vor Nachteilen |
| 2.7.2 |
Prämienregelungen für die Gruppe
Es gibt hierzu 9 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 1999 |
| Die monatliche maximal zu erreichende Prämie beträgt 150,- DM [...] Zusätzlich wird einmal jährlich mit dem Aprilgehalt eine maximal zu erreichende Prämie von 1.000,- DM ausgezahlt. Diese ergibt sich aus dem Grad der Erreichung der für das Vorjahr vorgegebenen Zielvereinbarung zwischen [dem Unternehmen] und den Teilautonomen Gruppen [...]. Die definierten Zielvereinbarungen müssen dem Ausschuss zur Prüfung bzw. Kontrolle übergeben werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080101 /91 |
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