Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Selbstorganisierte Teamarbeit in Betriebs- und Dienstvereinbarungen

2.7 Beschäftigteninteressen und Schutz vor Nachteilen
2.7.2 Prämienregelungen für die Gruppe

Es gibt hierzu 9 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2001
Zielvereinbarungen
Die [Firma] kann zur Erreichung der mit Einführung von Teamarbeit gestellten Ziele, jeweils mit den Teams Zielvereinbarungen abschließen.
Zielvereinbarungen werden grundsätzlich längstens für ein Kalenderjahr bzw. 12 aufeinanderfolgende Kalendermonate vereinbart. Die darin enthaltenen Kennziffern sollen beschrieben, plausibel, messbar, auf das Team bezogen und müssen durch das Team beeinflussbar sein. In angemessenem Rahmen kann die Zielvereinbarung dotiert werden. Die Dotierung richtet sich nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen an dem erzielten Nutzen aus.
Eine Prämie/Dotierung wird grundsätzlich als Teamprämie verstanden, die Verteilungsmodalitäten bestimmt das Team selbst. Es sind Prämien, Gratifikationen jeder Art möglich. Alle Zielvereinbarungen und entsprechende Prämien stehen seitens der [Firma] bezüglich ihres Abschlusses bzw. der Dotierung unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit und des Widerrufes.
Nach Abschluss einer Zielvereinbarung und Erreichen der gemeinsam gesetzten Zielparameter erwirbt das Team einen verbindlichen Anspruch auf die definierte Prämie/Dotierung.
HBS-Datenbank-Nr: 080101 /111
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