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Alle Rechte vorbehalten
| 2.7 | Beschäftigteninteressen und Schutz vor Nachteilen |
| 2.7.3 |
Entgeltabsicherung und Leistungsbeurteilung
Es gibt hierzu 20 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 2007 |
| Umsetzung und Verdienstsicherung Sollten aufgrund der Einführung von Gruppenarbeit jedoch einzelne Mitarbeiter/innen aus betrieblichen oder aus persönlichen Gründen nicht in Gruppenarbeit beschäftigt werden können, darf ihnen kein Nachteil entstehen. Für Mitarbeiter/innen, die in andere Bereiche umgesetzt werden müssen, gelten die allgemeinen, betriebsverfassungsrechtlichen, tariflichen, betrieblichen und statutarischen Regelungen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080101 /145 |
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