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| 2.7 | Beschäftigteninteressen und Schutz vor Nachteilen |
| 2.7.3 |
Entgeltabsicherung und Leistungsbeurteilung
Es gibt hierzu 20 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 1999 |
| Im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Entgeltregelung gilt als vereinbart, dass für die bis einschließlich 28.02.1999 beschäftigten Mitarbeiter der bisherige Besitzstand (monatliches Entgelt, Berufsjahressprünge, Zulagen) bestehen bleibt. Für den Personenkreis der außertariflichen Mitarbeiter gilt als vereinbart, dass volle Besitzstandswahrung für das Monatsgehalt garantiert wird. Ein Einfrieren der Gehälter ist im Zusammenhang mit der Einführung von Teamgemeinschaften ausgeschlossen. Im Zusammenhang mit der bestehenden Betriebsvereinbarung zur Innendienstprämie wird bis zur Einführung einer neuen Vereinbarung garantiert, dass für die tariflichen Mitarbeiter eine Prämienauszahlung auf Basis von mindestens 100 % der jeweiligen Basisprämie erfolgt; zur Berechnung der Prämie werden die letzten beiden Prämienabrechnungszeiträume berücksichtigt. Für AT-Mitarbeiter in den Funktionen von TG [Teamgemeinschaft]-Leitern wird eine Prämie in Höhe von mindestens 50 % der für das Geschäftsjahr 1997/98 ausgezahlten Jahresabschlussprämie mindestens jedoch in Höhe von der derzeit gültigen Basisprämie für Gruppenleiter (Betriebsvereinbarung "Innendienstprämie"), garantiert. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080101 /118 |
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