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Alle Rechte vorbehalten
| 2.7 | Beschäftigteninteressen und Schutz vor Nachteilen |
| 2.7.3 |
Entgeltabsicherung und Leistungsbeurteilung
Es gibt hierzu 20 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2013 |
| Der Teamsprecher erhält gemäß Ziffer 2 der Gesamtbetriebsvereinbarung Selbstorgansierte Teamarbeit zum Zukunftstarifvertrag vom [Datum] [Nr.] für die Wahrnehmung seiner Aufgabe eine Funktionszulage. Die Höhe der Funktionszulage je vollem Kalendermonat beträgt für den Teamsprecher 100,00 Euro (brutto) bzw. bei Übertragung auf den Stellvertreter 4,75 Euro brutto je Arbeitstag, die Zahlung des Tagessatzes erfolgt bis max. zum Monatsbetrag i. H. v. 100,00 Euro. Voraussetzung für den Erhalt dieser Funktionszulage ist die Wahl sowie die tatsächliche Wahrnehmung der Funktion. Der Anspruch der Funktionszulage beginnt ab dem Folgetag der Wahl. Sie ist an die Wahlperiode und Ausübung der Funktion gebunden. Da bei Abwesenheit des Teamsprechers der Stellvertreter die Funktion übernimmt, ist die Funktionszulage zeitanteilig an den Stellvertreter zu übertragen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080101 /154 |
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