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Alle Rechte vorbehalten
| 2.7 | Beschäftigteninteressen und Schutz vor Nachteilen |
| 2.7.4 |
Versetzungen
Es gibt hierzu 9 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2018 |
| Die Beschäftigten verbleiben, unabhängig von dem Ort, an dem [die fluide Organisation] arbeitet, in ihrer bisherigen betriebsverfassungsrechtlichen Einheit, so dass die jeweiligen örtlichen Betriebsvereinbarungen, wie z. B. Arbeitszeitregelungen, unverändert fortbestehen. Das heißt, ändert sich der Arbeitsort der Beschäftigten im Rahmen des [Fluid-Zellen]-Einsatzes, gelten alle bisherigen tariflichen und betrieblichen Regelungen uneingeschränkt fort. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080104 /25 |
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