Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Selbstorganisierte Teamarbeit in Betriebs- und Dienstvereinbarungen

2.7 Beschäftigteninteressen und Schutz vor Nachteilen
2.7.4 Versetzungen

Es gibt hierzu 9 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2018
Die Beschäftigten verbleiben, unabhängig von dem Ort, an dem [die fluide Organisation] arbeitet, in ihrer bisherigen betriebsverfassungsrechtlichen Einheit, so dass die jeweiligen örtlichen Betriebsvereinbarungen, wie z. B. Arbeitszeitregelungen, unverändert fortbestehen. Das heißt, ändert sich der Arbeitsort der Beschäftigten im Rahmen des [Fluid-Zellen]-Einsatzes, gelten alle bisherigen tariflichen und betrieblichen Regelungen uneingeschränkt fort.
HBS-Datenbank-Nr: 080104 /25
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